Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 299/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der H-L-E-Holz GmbH & Co. KG, Am Waldbach 44, 59846 Sundern, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin H-L-E-Holz Verwaltungsgesellschaft mbH, Am Waldbach 44, 59846 Sundern, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Frank Hammecke, […], und Herrn Georg Ludwig, Am Waldbach 44, 59846 Sundern,
ist am 04.11.2026, um 09:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Schoß, Turmhof 15, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
52 IN 299/26
Amtsgericht Arnsberg, 04.11.2026
사건 개시
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