Friedrichstraße Projekt- und Beteiligungsgesellschaft mbH als Trägerin des Sondervermögens der liquidationslos vollbeendeten Fünfte Objektgesellschaft Strandstraße mbH & Co. KG
도산 절차보전 조치 개시지방법원 Tostedt
부동산
기업 정보
기업명Friedrichstraße Projekt- und Beteiligungsgesellschaft mbH als Trägerin des Sondervermögens der liquidationslos vollbeendeten Fünfte Objektgesellschaft Strandstraße mbH & Co. KG
22 IN 155/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedrichstraße Projekt- und Beteiligungsgesellschaft mbH als Trägerin des Sondervermögens der liquidationslos vollbeendeten Fünfte Objektgesellschaft Strandstraße mbH & Co. KG, c/o Jürgens, Grambeker Weg 103, 23879 Mölln (AG Flensburg, HRA 11050 FL), vertr. d.: Friedrichstraße Projekt- und Beteiligungsgesellschaft mbH vertr. d.d. GF Irina Jürgens, c/o Jürgens, Grambeker Weg 103, 23879 Mölln, (persönlich haftende Gesellschafterin), wird die Veröffentlichung vom 01.09.2026 wie folgt berichtigt:
Statt: Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jennie Best, c/o Reimer Rechtsanwälte, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, Tel.: 040/432080-0, Fax: 040/432080-400, E-Mail: [email protected] bestellt worden. muss es richtig heißen: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg, Tel.: 0 40 / 650 52 590, Fax: 0 40/ 650 52 5959, E-Mail: [email protected]. bestellt worden.
G r ü n d e :
Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß § 4 InsO, § 319 ZPO aufgrund eines Schreibfehlers.
Amtsgericht Tostedt, 09.09.2026
22 IN 155/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Friedrichstraße Projekt- und Beteiligungsgesellschaft mbH als Trägerin des Sondervermögens der liquidationslos vollbeendeten Fünfte Objektgesellschaft Strandstraße mbH & Co. KG, c/o Jürgens, Grambeker Weg 103, 23879 Mölln (AG Flensburg, HRA 11050 FL), vertr. d.: Friedrichstraße Projekt- und Beteiligungsgesellschaft mbH vertr. d.d. GF Irina Jürgens, c/o Jürgens, Grambeker Weg 103, 23879 Mölln, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist am 01.09.2026 um 11:28 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jennie Best, c/o Reimer Rechtsanwälte, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, Tel.: 040/432080-0, Fax: 040/432080-400, E-Mail: [email protected] bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Tostedt, 01.09.2026
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