8 IN 397/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Eichenbühl Gastro GmbH, Gravenbruchring, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 56590), ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 11.08.2026 aufgehoben worden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 11.08.2026
Az.: 8 IN 397/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Eichenbühl Gastro GmbH, Gravenbruchring, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 56590), ist am 16.07.2026 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 16.07.2026
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