e-Bike Welt Olpe Arndt & Hoffmann GmbH는 Olpe에 있는 전기자전거 전문 소매업체입니다. Ziegeleistraße 1 지점에서 상담, 판매 및 시승을 제공합니다. und weitere wichtige Informationen über das Unternehmen, die Geschäftstätigkeit und den aktuellen Stand des Verfahrens.
Das Unternehmen wurde gegründet und ist seitdem in der Branche tätig. Die Gesellschaft beschäftigt Mitarbeiter an verschiedenen Standorten in Deutschland. Zu den Hauptgeschäftsfeldern gehören diverse Dienstleistungen und Produkte für Kunden aus unterschiedlichen Branchen. Die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt verschiedene Trends.
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 188/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12516 eingetragenen e-Bike Welt Olpe Arndt & Hoffmann GmbH, Ziegeleistraße 1, 57462 Olpe, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jürgen Hoffmann, Am Hebberg 3, 57489 Drolshagen und Herrn Sebastian Arndt, Westfälische Straße 92, 57462 Olpe
Geschäftszweig: Handel und Vermietung von Elektrofahrrädern sowie einfache Service- und Wartungsarbeiten an Elektrofahrrädern in geringfügigem Umfang, Handel und Vermietung von Fahrzeugen und Anhängern sowie Dienstleistungen im Bereich Eventtechnik und Veranstaltungen.
ist am 14.07.2026, um 15:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thorsten Kapitza, Weidenauer Straße 196, 57076 Siegen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 188/26
Amtsgericht Siegen, 14.07.2026
사건 개시
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