Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 511/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 8218 eingetragenen Döpke Metallwaren u. Ladenbedarf GmbH, Blankensteinstraße 34 - 36, 32257 Bünde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael René Döpke, […]
Geschäftszweig: Produktion von Metallwaren, Werbemitteln und Displays
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte HPS Birke und Partner, Mindener Straße 2 , 32545 Bad Oeynhausen,
ist am 30.06.2026, um 15:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. André Wehner, Ostertorstraße 7, 32312 Lübbecke bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 511/26
Amtsgericht Bielefeld, 30.06.2026
사건 개시
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