Black Diamond Marketing-Consulting UG (haftungsbeschränkt)
도산 절차자산 부족으로 기각지방법원 Chemnitz
기업 서비스
기업 정보
기업명Black Diamond Marketing-Consulting UG (haftungsbeschränkt)
법적 형태UG
주소Johann-Sebastian-Bach-Straße 25d, 08233 Treuen
연방주작센
대표이사Anne Brückner
등록 번호HRB 31561
지방법원Chemnitz
업종기업 서비스
파산 관재인
자산 부족으로 기각되면 파산관재인이 선임되지 않습니다. 경영진이 청산인이 되며, 채권은 회사로 직접 문의하십시오.
기업 개요
Black Diamond Marketing-Consulting UG (haftungsbeschränkt)는 작센주 트로이엔에 본사를 둔 독일 기업으로, B2B 마케팅 및 경영 컨설팅 서비스를 제공합니다. 기업 고객의 마케팅 활동 및 전략적 커뮤니케이션 조치의 기획과 최적화를 지원합니다. und weitere wichtige Informationen über das Unternehmen, die Geschäftstätigkeit und den aktuellen Stand des Verfahrens.
Das Unternehmen wurde gegründet und ist seitdem in der Branche tätig. Die Gesellschaft beschäftigt Mitarbeiter an verschiedenen Standorten in Deutschland. Zu den Hauptgeschäftsfeldern gehören diverse Dienstleistungen und Produkte für Kunden aus unterschiedlichen Branchen. Die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt verschiedene Trends.
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 319 IN 789/26
der Black Diamond Marketing-Consulting UG (haftungsbeschränkt), Johann-Sebastian-Bach-Straße 25d, 08233 Treuen, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31561
vertreten durch die Geschäftsführerin Anne Brückner
ergeht am 15.07.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Antrag wird mangels Masse abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens hat die Schuldnerin zu tragen.
3. Die Anordnung über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung
vom 07.05.2026 wird aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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