Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 64/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 10181 eingetragenen Aslan Bau GmbH, Steigerring 14, 59075 Hamm, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Susanne Brock, Kamener Str. 41, 59199 Bönen
Geschäftszweig: Betrieb eines Bauunternehmens für den Hochbau.
ist am 10.09.2026, um 09:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Nada Nasser, Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
251 IN 64/26
Amtsgericht Dortmund, 10.09.2026
사건 개시
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