360ventures GmbH는 Offenbach am Main에 본사를 둔 투자 전문 회사로서 스타트업 지분 투자에 주력하고 있습니다. 이 회사는 프리시드 단계부터 시리즈 A까지의 초기 기업에 자본, 전략적 자문 및 네트워크 서비스를 제공합니다. und weitere wichtige Informationen über das Unternehmen, die Geschäftstätigkeit und den aktuellen Stand des Verfahrens.
Das Unternehmen wurde gegründet und ist seitdem in der Branche tätig. Die Gesellschaft beschäftigt Mitarbeiter an verschiedenen Standorten in Deutschland. Zu den Hauptgeschäftsfeldern gehören diverse Dienstleistungen und Produkte für Kunden aus unterschiedlichen Branchen. Die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt verschiedene Trends.
Amtsgericht Offenbach am Main
31.08.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 523/26
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
360ventures GmbH, Berliner Str. 255, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 51505),
vertreten durch:
Lucas Riemer, (Geschäftsführer),
wird heute um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Die Verfahren 8 IN 523/26 und 8 IN 750/26 werden miteinander verbunden. Das Verfahren 8 IN 523/26 führt.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Alexandra Herzberger, c/o Wolf & Collegen, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 0617217928-0, Fax: 06172/17928-99.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
사건 개시
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