Die Vest im Revier GmbH は、ヘルテンに拠点を置くホスピタリティおよびイベントサービスの提供企業で、30年以上の実績があります。同社はイベントの企画・運営を行い、ルール地域の法人顧客向けにプロフェッショナルなB2Bケータリングを提供しています。 und weitere wichtige Informationen über das Unternehmen, die Geschäftstätigkeit und den aktuellen Stand des Verfahrens.
Das Unternehmen wurde gegründet und ist seitdem in der Branche tätig. Die Gesellschaft beschäftigt Mitarbeiter an verschiedenen Standorten in Deutschland. Zu den Hauptgeschäftsfeldern gehören diverse Dienstleistungen und Produkte für Kunden aus unterschiedlichen Branchen. Die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt verschiedene Trends.
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 655/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 9119 eingetragenen Vest im Revier GmbH, Antoniusstr. 16, 45699 Herten, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Frank Südfeld, Antoniusstr. 16, 45699 Herten und Herrn Dirk Thomas Siegfried Willi Lasarz, Antoniusstr. 16, 45699 Herten
Geschäftszweig: Veranstaltung von Straßen-, Stadtteil- und Stadtfesten sowie die Organisation von Events aller Art, soweit rechtlich zulässig
ist am 09.07.2026, um 08:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Maximilian van Kell, Reitzensteinstr. 9, 45657 Recklinghausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 655/26
Amtsgericht Bochum, 09.07.2026