Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 38/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der TIIM Holding GmbH, Hallesche Straße 90 - 92, 44143 Dortmund, frühere Anschrift: Kleine Lönsstraße 58, 44575 Castrop-Rauxel,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Hugo Schmiedel, Claudiusstraße 36, 40668 Meerbusch
ist am 16.09.2026, um 08:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Klein, Westfalendamm 77, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
254 IN 38/26
Amtsgericht Dortmund, 16.09.2026