Geschäfts-Nr.: 9 IN 412/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SSP GmbH, Werrastraße 6, 65479 Raunheim (AG Frankfurt am Main, HRB 128459), vertr. d.: Sabir Sayan, 65479 Raunheim, (Geschäftsführer), ist am 06.08.2026 um 16:00 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nora Wagner, Eisenstraße 2-4, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142/20788-80, Fax: 06142/2078872, E-Mail: [email protected] bestellt worden.
Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Amtsgericht Darmstadt, 06.08.2026