Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 141/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 25821 eingetragenen RONO Merchandising + Eventmanagement GmbH, Melatener Weg 8, 50825 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norbert Moschkau, […]
Geschäftszweig: die Konzeption, der Vertrieb und der Handel mit Verkaufsförderungsartikeln aller Art, sog. Merchandising, insbesondere für Musik, TV- und Filmveranstaltungen,
ist am 17.09.2026, um 09:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Martina Nießen, Nußbaumer Str. 19, 50823 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70h IN 141/26
Amtsgericht Köln, 17.09.2026