70 IN 441/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MASS Maschinen-, Anlagen- Steuerungstechnik und Systemsoftware GmbH, Josef-Bautz-Straße 15, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 7432), vertr. d.: Rene Kühn, Friedberger Straße 5, 63452 Hanau, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 01.09.2026 um 11:15 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 17.09.2026
70 IN 441/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mass GmbH, Josef-Bautz-Straße 15, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 7432), vertr. d.: Rene Kühn, Friedberger Straße 5, 63452 Hanau, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom berichtigt worden.
Statt Mass GmbH muss es richtig heißen: MASS Maschinen-, Anlagen-Steuerungstechnik und Systemsoftware Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau oder dem Landgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 04.09.2026
Az.: 70 IN 441/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mass GmbH, Josef-Bautz-Straße 15, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 7432), vertr. d.: Rene Kühn, Friedberger Straße 5, 63452 Hanau, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2026 um 11:15 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Jahn, Sandeldamm 24 a, 63450 Hanau, Tel.: 06181 916460, Fax: 06181 9164640, E-Mail: [email protected], Internet: www.kanzleizjr.de bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 01.09.2026