Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 925/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 9804 eingetragenen Malerbetrieb Biesalski GmbH, Resser Str. 47, 44653 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Bütow, […]
Geschäftszweig: Ausführung von Anstrich- und Malerarbeiten aller Art, Vertrieb von Malerbedarfsartikeln und Ausführung artverwandter Arbeiten nebst Handel und Vertrieb entsprechender Produkte.
ist am 23.10.2026, um 10:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Robert Fliegner, Westring 303, 44629 Herne bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 925/26
Amtsgericht Bochum, 23.10.2026