Geschäfts-Nr.: 9 IN 1029/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Koke GmbH, Gutenbergstraße 4-6, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 93748), vertr. d.: Dirk Koke, Schönbergerstraße 48, 64625 Bensheim, (Geschäftsführer), ist am 05.10.2026 um 15:40 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Sandra Wirtz, Depré RECHTSANWALTS AG, Ludwigsplatz 6, 64283 Darmstadt, Tel.: 06151 3684877, Fax: 06151 3684875, E-Mail: [email protected] bestellt worden.
Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Amtsgericht Darmstadt, 05.10.2026