Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 132/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der JHT technische Dienstleistungen GmbH, Alfred-Nobel-Straße 20, 59423 Unna, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Joachim Hüttenbrauck, […]
ist am 06.11.2026, um 13:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus Birkmann, Westenhellweg 92-94, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
258 IN 132/26
Amtsgericht Dortmund, 06.11.2026
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 132/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der JHT technische Dienstleistungen GmbH, Alfred-Nobel-Straße 20, 59423 Unna, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Joachim Hüttenbrauck, […]
ist am 06.11.2026, um 13:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus Birkmann, Westenhellweg 92-94, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
258 IN 132/26
Amtsgericht Dortmund, 06.11.2026