Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 301/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 99207 eingetragenen GURA Intralogistik GmbH, An der Gasse 29 - 33, 51789 Lindlar, frühere Anschrift: An der Gasse 29-33, 51789 Lindlar,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Buschjost, […]
Geschäftszweig: die Fabrikation, Weiterentwicklung und der Vertrieb von Maschinen, insbesondere Förderanlagen.
ist am 06.10.2026, um 13:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Caroline Stevens, Kennedyplatz 2, 50679 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70d IN 301/26
Amtsgericht Köln, 06.10.2026