Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 188/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 3901 eingetragenen Gresförder Lasertechnik GmbH, Nordstraße 64, 32805 Horn-Bad Meinberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pierre Limberg
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Metall- und Edelstahl-be sowie -verarbeitung nach Planvorgabe oder Eigenkonstruktion (Sonderanfertigung und Kleinserien) u. a.
ist am 24.09.2026, um 11:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Wirtschaftsjurist Michael Schütte, Ziethenstraße 13, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
50 IN 188/26
Amtsgericht Detmold, 24.09.2026