Fritz Gabriel GmbH & Co. KG(ビーレフェルト拠点)は、金属加工向けの精密工具を専門としています。同社は産業用製造プロセス向けの高品質な工具とソリューションを提供し、金属加工および工具加工の顧客を支援しています。 und weitere wichtige Informationen über das Unternehmen, die Geschäftstätigkeit und den aktuellen Stand des Verfahrens.
Das Unternehmen wurde gegründet und ist seitdem in der Branche tätig. Die Gesellschaft beschäftigt Mitarbeiter an verschiedenen Standorten in Deutschland. Zu den Hauptgeschäftsfeldern gehören diverse Dienstleistungen und Produkte für Kunden aus unterschiedlichen Branchen. Die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt verschiedene Trends.
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 557/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRA 8874 eingetragenen Fritz Gabriel GmbH & Co. KG, Siegfriedstr. 73, 33615 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 34818 eingetragene Gabriel Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Siegfriedstr. 73-75, 33615 Bielefeld, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Gabriel
ist am 16.07.2026, um 09:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Otto-Brenner-Straße 186, 33604 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 557/26
Amtsgericht Bielefeld, 16.07.2026