Elkas Logistic Solutions GmbH(所在地:Gladenbach)は、産業用途向けの輸送・保管用コンテナや特殊な荷役台を設計、製造、販売しています。65年以上の経験を有し、自動車産業や機械工学などの分野に対して、安全でカスタム対応の輸送・保管ソリューションを提供しています。 und weitere wichtige Informationen über das Unternehmen, die Geschäftstätigkeit und den aktuellen Stand des Verfahrens.
Das Unternehmen wurde gegründet und ist seitdem in der Branche tätig. Die Gesellschaft beschäftigt Mitarbeiter an verschiedenen Standorten in Deutschland. Zu den Hauptgeschäftsfeldern gehören diverse Dienstleistungen und Produkte für Kunden aus unterschiedlichen Branchen. Die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt verschiedene Trends.
22 IN 104/26 (24): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Elkas Logistic Solutions GmbH, Weidenhäuser Straße 1-7, 35075 Gladenbach (AG Marburg, HRB 7986), vertr. d.: 1. Konrad Freitag (Geschäftsführer), 2. Martin Schoebe, Widenmayerstraße 16, 80538 München, ist am 25.08.2026 folgendes angeordnet worden:
Es wird zusätzlich zu der am 12. August 2026 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung angeordnet, dass
Gemäß § 270c Abs. 3 S. 2 InsO wird angeordnet, dass im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung nach § 270b Abs. 1 S. 2 InsO Verfügungen der Antragstellerin in Bezug auf
- Zahlungen auf Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung i.S.v. § 266a StGB und
- Zahlungen auf Forderungen aus einem Steuerschuldverhältnis i.S.v. § 37 AO
nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters wirksam sind.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Marburg, 25.08.2026
22 IN 104/26 (24): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Elkas Logistic Solutions GmbH, Weidenhäuser Straße 1-7, 35075 Gladenbach (AG Marburg, HRB 7986), vertr. d.: 1. Konrad Freitag (Geschäftsführer), 2. Martin Schoebe, Widenmayerstraße 16, 80538 München, ist am 12.08.2026 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/98292-18, Fax: 0641/98292-16, E-Mail: [email protected].
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 12.08.2026