E&F Gastro GmbH はフランクフルト・アム・マインの Preungesheimer Straße 1 にあるレストラン Bangkok Express を運営しています。 同社はタイ料理とアジア料理を提供しており、レストラン運営を行っています。 und weitere wichtige Informationen über das Unternehmen, die Geschäftstätigkeit und den aktuellen Stand des Verfahrens.
Das Unternehmen wurde gegründet und ist seitdem in der Branche tätig. Die Gesellschaft beschäftigt Mitarbeiter an verschiedenen Standorten in Deutschland. Zu den Hauptgeschäftsfeldern gehören diverse Dienstleistungen und Produkte für Kunden aus unterschiedlichen Branchen. Die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt verschiedene Trends.
810 IN 23/26 E-3-9 Am 02.07.2026 um 09:20 Uhr ist das Insolvenzverfahren E&F Gastro GmbH, Preungesheimer Straße 1, 60389 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 135776),
vertreten durch:
1. Eduardo Fernandez Vazquez, Reiskirchen, (Geschäftsführer),
2. Kisoothanan Thesingurajah, Dillenburg, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Christiane Patricia Herweg, c/o BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 96 37 61 130, Fax: 069/ 96 37 61 145, E-Mail: [email protected], Internet: www.bbl-law.com
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 21.09.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 05.10.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.07.2026
810 IN 23/26 E-33-: In dem Insolvenzverfahren E&F Gastro GmbH, Preungesheimer Straße 1, 60389 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 135776),
vertreten durch:
1. Eduardo Fernandez Vazquez, (Geschäftsführer),
2. Kisoothanan Thesingurajah, (Geschäftsführer), wurde am 02.07.2026 um 09:20 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Christiane Patricia Herweg, c/o BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 96 37 61 130, Fax: 069/ 96 37 61 145, E-Mail: [email protected], Internet: www.bbl-law.com.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 699/26 E-33- verbunden. Das Verfahren 810 IN 23/26 E-33- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 02.07.2026