Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 229/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15252 eingetragenen DKL GmbH, Söltener Landweg 127, 46286 Dorsten, früherer Name: Dorsten, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dagmar Grothoff, Söltener Landweg 127, 46286 Dorsten
Geschäftszweig: Hotel- und Restaurantbetrieb, Catering und Partyservice, Zeltvermietung und Eventorganisation
ist am 17.09.2026, um 09:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock, Vikariestr. 1, 45768 Marl bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
167 IN 229/26
Amtsgericht Essen, 17.09.2026