Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 993/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 21183 eingetragenen Concedra Kommunikation GmbH, Dirschauer Str. 10, 44789 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Putzmann, […]
Geschäftszweig: Die Beratung und Umsetzung von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen für Unternehmenskunden
ist am 03.11.2026, um 15:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Frauke Heier, Bongardstraße 29, 44787 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 993/26
Amtsgericht Bochum, 03.11.2026