BVB Verlagsgesellschaft mbH はノルトホルンに拠点を置く中規模の家族経営企業です。広告で運営される情報冊子、ビジネス誌や市町村向けのマガジン、地域マップおよび補完的なオンラインサービスをドイツ全国の市町村、郡、企業向けに作成しています。 und weitere wichtige Informationen über das Unternehmen, die Geschäftstätigkeit und den aktuellen Stand des Verfahrens.
Das Unternehmen wurde gegründet und ist seitdem in der Branche tätig. Die Gesellschaft beschäftigt Mitarbeiter an verschiedenen Standorten in Deutschland. Zu den Hauptgeschäftsfeldern gehören diverse Dienstleistungen und Produkte für Kunden aus unterschiedlichen Branchen. Die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt verschiedene Trends.
7 IN 57/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BVB Verlagsgesellschaft mbH, Betreiben eines Verlages., Friedrichstraße 4, 48529 Nordhorn (AG Osnabrück, HRB 130102), vertr. d.: 1. Martin Böhlefeld, Kokenmühlenstraße 16a, 48529 Nordhorn, (Geschäftsführer), 2. Christian Böhlefeld, Osnabrück, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 26.08.2026 um 10:15 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Nordhorn, 03.09.2026
7 IN 57/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BVB Verlagsgesellschaft mbH geb. Betreiben eines Verlages., Friedrichstraße 4, 48529 Nordhorn (AG Osnabrück, HRB 130102), vertr. d.: 1. Martin Böhlefeld, Kokenmühlenstraße 16a, 48529 Nordhorn, (Geschäftsführer), 2. Christian Böhlefeld, Osnabrück, (Geschäftsführer), ist am 26.08.2026 um 10:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jan-Hendrik Pannenborg, Jahnstraße 2, 48529 Nordhorn, Tel.: 05921/819470, Fax: 05921/8194720, E-Mail: [email protected] bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Nordhorn, 26.08.2026
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