Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 271/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRA 11601 eingetragenen Athera Unternehmensberatung GmbH & Co. KG, Gänsemarkt 1, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 34313 eingetragene REHACON AW Verwaltungs GmbH, Gänsemarkt 1, 45127 Essen, diese vertreten wiederum durch ihren Geschäftsführer Matthias Schob, Gänsemarkt 1, 45127 Essen,
ist am 28.10.2026, um 09:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Michels, Jovyplatz 4, 45964 Gladbeck bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
160 IN 271/26
Amtsgericht Essen, 28.10.2026