Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 120/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 35554 eingetragenen Alltagshelden Familienhilfe GmbH, Burgstr. 16, 59368 Werne, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sandra Neumann
Geschäftszweig: Die Erbringung von Leistungen auf dem Gebiet der Familien-, Eingliederungs- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII; familienunterstützender Dienst (FuD).
ist am 23.09.2026, um 13:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus Birkmann, Westenhellweg 92-94, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
260 IN 120/26
Amtsgericht Dortmund, 23.09.2026