Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1746/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 25305 eingetragenen Aldenhoff GmbH, Rüster Feld 15, 46514 Schermbeck, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Aldenhoff, […] und Herrn Peter Aldenhoff, Linnehee 33, 46514 Schermbeck
Geschäftszweig: Pflanzenhandel u.a.
ist am 23.07.2026, um 15:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Mülheimer Str. 100, 47057 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 1746/26
Amtsgericht Duisburg, 23.07.2026