Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 179/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 17645 eingetragenen AIRIA GmbH, Hülsbergstr. 253, 45772 Marl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Leoni Krüssel, Hülsbergstr. 253, 45772 Marl
Geschäftszweig: Einbringen von luftgeschützten Dienstleistungen mit bemannten und unbemannten Fluggeräten aller Art, Forschung und Entwicklung von Rotorblattdesign und Computerprogrammen
ist am 31.07.2026, um 13:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock, Vikariestr. 1, 45768 Marl bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
165 IN 179/26
Amtsgericht Essen, 31.07.2026