PK Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH
Procedura di insolvenzaRigettata per insufficienza di attivoTribunale distrettuale Frankfurt am Main
Finanza e assicurazioni
Dati aziendali
Ragione socialePK Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH
Forma giuridicaGmbH
IndirizzoNeue Mainzer Straße 75, 60311 Frankfurt am Main
Land federaleAssia
Amministratore delegatoPeter-Josef Alfred Königstein
Numero di registroHRB 120057
Tribunale distrettualeFrankfurt am Main
SettoreFinanza e assicurazioni
Amministratore di insolvenza
In caso di rigetto per insufficienza di attivo non viene nominato alcun amministratore. L'organo di gestione diventa liquidatore; rivolgere eventuali crediti direttamente all'azienda.
Descrizione azienda
PK Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH gestisce il proprio…
Amtsgericht Frankfurt am Main
01.10.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 1882/25 P-82-
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren
Land Hessen vertreten durch das Finanzamt Frankfurt am Main, […],
- Antragsteller -
g e g e n
PK Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, zuletzt: Neue Mainzer Straße 75, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 120057),
vertreten durch:
Peter-Josef Alfred Königstein, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),
- Antragsgegnerin -
wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse - a b g e w i e s e n .
Es wird die Eintragung der Antragsgegnerin in das Schuldnerverzeichnis angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Gegenstandswert wird auf 500,00 EUR festgesetzt.
G r ü n d e :
Die Ablehnung des Eröffnungsantrages beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Die durchgeführten Ermittlungen haben ergeben, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, aber keine Masse vorhanden ist, die die Verfahrenskosten decken würde. Dies ergibt sich aus dem Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger vom 31.08.2026.
Die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis hat gemäß § 26 Abs. 2 InsO i. V. m. § 882b ZPO zu erfolgen.
Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 4 InsO, 91 ZPO.
Der Gegenstandswert wird gemäß §§ 4 InsO, 58 GKG nach dem Mindestwert festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Mickerts
Richterin am Amtsgericht
810 IN 1882/25 P-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PK Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, zuletzt: Neue Mainzer Straße 75, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 120057), vertr. d.: Peter-Josef Alfred Königstein, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 01.10.2026
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