Procedura di insolvenzaRigettata per insufficienza di attivoTribunale distrettuale Königstein im Taunus
Servizi - B2B
Dati aziendali
Ragione socialeLuNatur GmbH
Forma giuridicaGmbH
IndirizzoFriedrich-Ebert-Straße 2, 61462 Königstein im Taunus
Land federaleAssia
Amministratore delegatoSeungwon Yang
Numero di registroHRB 11813
Tribunale distrettualeKönigstein im Taunus
SettoreServizi - B2B
Amministratore di insolvenza
In caso di rigetto per insufficienza di attivo non viene nominato alcun amministratore. L'organo di gestione diventa liquidatore; rivolgere eventuali crediti direttamente all'azienda.
Descrizione azienda
Die LuNatur GmbH è un'azienda con sede a Königstein im Taunus con la forma…
90 IN 62/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LuNatur GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 2, 61462 Königstein im Taunus (AG Königstein, HRB 11813), vertr. d.: Seungwon Yang, Friedrich-Ebert-Straße 2, 61462 Königstein im Taunus, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 24.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Königstein/Ts. eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Königstein/Ts. an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 24.08.2026
Apertura del fascicolo
A chi è rivolto?
Approvvigionamento e Acquisti
Monitora fornitori e partner commerciali. Identifica i rischi prima che sia troppo tardi.
Concorrenti e Strateghi
Identifica obiettivi di acquisizione e proteggi le relazioni con i clienti dei concorrenti insolventi.
Avvocati e Studi Legali
Trova amministratori di insolvenza e controparti più velocemente con il nostro database.
Media
Sii il primo a conoscere le insolvenze e crea i tuoi articoli con i nostri dati in tempo reale.