Procedura di insolvenzaRigettata per insufficienza di attivoTribunale distrettuale Göttingen
Ristorazione
Dati aziendali
Ragione socialeJNA GmbH
Forma giuridicaGmbH
IndirizzoMarkt 7, 37073 Göttingen
Land federaleBassa Sassonia
Amministratore delegatoNegar Rezaie
Numero di registroHRB 207674
Tribunale distrettualeGöttingen
SettoreRistorazione
Amministratore di insolvenza
In caso di rigetto per insufficienza di attivo non viene nominato alcun amministratore. L'organo di gestione diventa liquidatore; rivolgere eventuali crediti direttamente all'azienda.
Descrizione azienda
Die JNA GmbH gestisce il Café Gartenlaube in Markt 7 a Göttingen. L'azienda…
74 IN 25/26 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JNA GmbH, Markt 7, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 207674), vertr. d.: 1. Negar Rezaie, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Göttingen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 30.07.2026
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