Procedura di insolvenzaRigettata per insufficienza di attivoTribunale distrettuale Fulda
Retail
Dati aziendali
Ragione socialeCozy Nature UG
Forma giuridicaUG
IndirizzoFrankfurter Straße 62, 36043 Fulda
Land federaleAssia
Amministratore delegatoRoland Brotzmann
Numero di registroHRB 9045
Tribunale distrettualeFulda
SettoreRetail
Amministratore di insolvenza
In caso di rigetto per insufficienza di attivo non viene nominato alcun amministratore. L'organo di gestione diventa liquidatore; rivolgere eventuali crediti direttamente all'azienda.
Descrizione azienda
Cozy Nature UG, con sede a Fulda, gestisce un commercio al dettaglio online di articoli per attività all'aperto e tempo libero. L'azienda è focalizzata sulla vendita di prodotti pe und weitere wichtige Informationen über das Unternehmen, die Geschäftstätigkeit und den aktuellen Stand des Verfahrens.
Das Unternehmen wurde gegründet und ist seitdem in der Branche tätig. Die Gesellschaft beschäftigt Mitarbeiter an verschiedenen Standorten in Deutschland. Zu den Hauptgeschäftsfeldern gehören diverse Dienstleistungen und Produkte für Kunden aus unterschiedlichen Branchen. Die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt verschiedene Trends.
Amtsgericht Fulda
27.07.2026
Insolvenzgericht
92 IN 147/25
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
Cozy Nature UG Geschäftsführer Roland Brotzmann, Frankfurter Straße 62, 36043 Fulda,
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Raimund Kind, Lindenstraße 4, 36037 Fulda,
wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.
Es wird angeordnet, dass nach Rechtskraft dieses Beschlusses die Antragstellerin in das Schuldnerverzeichnis einzutragen ist, und zwar mit folgenden Daten:
Cozy Nature UG, Geschäftsführer Roland Brotzmann,
Nummer des Registerblatts im Handelsregister: HRB 9045,
Sitz wie oben angegeben,
Datum der Eintragungsanordnung: 27.07.2026,
Eintragungsgrund:
Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse.
Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
Der Gegenstandswert wird auf bis 500 Euro festgesetzt.
G r ü n d e :
Die Ablehnung des Eröffnungsantrages beruht auf § 26 Abs. 1 InsO.
Die durchgeführten Ermittlungen haben ergeben, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, aber keine Masse vorhanden ist, die die Verfahrenskosten decken würde.
Die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis hat gemäß § 26 Abs. 2 InsO i. V. m. § 882b Abs. 1 Nr. 3 ZPO zu erfolgen.
Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 4 InsO, 91 ZPO.
Der Gegenstandswert wird gemäß §§ 4 InsO, 58 GKG anhand der freien Masse festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda ankommt. Die Beschwerdeschrift ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der oben genannten Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Fulda eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 300,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Fulda an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Seifert
Richter am Amtsgericht a.w.a.R.
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