Procedura di insolvenzaRigettata per insufficienza di attivoTribunale distrettuale Baden-Baden
Trasporti
Dati aziendali
Ragione socialeBMS Aviation Services GmbH
Forma giuridicaGmbH
IndirizzoLaval Avenue E207, 77836 Hügelsheim
Land federaleBaden-Württemberg
Amministratore delegatoTomislav Brkic
Numero di registroHRB 747190
Tribunale distrettualeBaden-Baden
SettoreTrasporti
Amministratore di insolvenza
In caso di rigetto per insufficienza di attivo non viene nominato alcun amministratore. L'organo di gestione diventa liquidatore; rivolgere eventuali crediti direttamente all'azienda.
Descrizione azienda
BMS Aviation Services GmbH è un'organizzazione di manutenzione approvata EASA…
11 IN 28/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
BMS Aviation Services GmbH, Laval Avenue E207, 77836 Rheinmünster, vertreten durch den Geschäftsführer Tomislav Brkic
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 747190
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Die mit Beschluss vom 20.01.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 05.06.2026
11 IN 28/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
BMS Aviation Services GmbH, Laval Avenue E207, 77836 Rheinmünster, vertreten durch den Geschäftsführer Tomislav Brkic
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 747190
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 05.06.2026
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