501 IN 2/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Barbados" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Van-der-Smissen-Str. 9, 22767 Hamburg (AG Hamburg, HRA 103771), vertr. d.: 1. Verwaltungs MS "Barbados" Schifffahrtsgesellschaft mbH, c/o Hanse Trust GmbH & Co. KG, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Danica Stubbmann, c/o Hanse Trust GmbH & Co. KG, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Geschäftsführerin), ist der Beschluss vom 05.10.2017 berichtigt worden.
Statt "Verwaltungs MS "Barbados" Schifffahrtsgesellschaft mbH" muss es richtig heißen: "Verwaltung MS "Barbados" Schifffahrtsgesellschaft mbH"
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) oder dem Landgericht Bremen, Domsheide 16, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133346098711-000000053)
) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 21.09.2026
Début de la procédure
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