Raison socialeLa Vita Ambulante Pflege UG (haftungsbeschränkt)
Forme juridiqueUG
AdresseGeorgstraße 12, 29553 Bienenbüttel
Land (État fédéré)Basse-Saxe
Directeur généralDavina Dröge
Numéro d'immatriculationHRB 209499
Tribunal d'instanceUelzen
SecteurSanté
Administrateur judiciaire
En cas de rejet faute d'actifs, aucun administrateur judiciaire n'est nommé. La direction devient liquidateur ; adressez vos créances directement à l'entreprise.
Description de l'entreprise
La Vita Ambulante Pflege UG (haftungsbeschränkt) est un service de soins à…
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7 IN 28/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des La Vita Ambulante Pflege UG (haftungsbeschränkt), Georgstraße 12, 29553 Bienenbüttel (AG Lüneburg, HRB 209499), vertr. d.: Davina Dröge, Dorfstraße 7B, 25474 Ellerbek, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 16.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und dem Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Uelzen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Uelzen an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 16.09.2026
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