Procédure d'insolvabilitéRejetée faute d'actifsTribunal d'instance Offenbach am Main
Médias et publicité
Données de l'entreprise
Raison socialeKEEP live GmbH
Forme juridiqueGmbH
AdresseAidseestraße 4, 63322 Rödermark
Land (État fédéré)Hesse
Directeur généralKay Kämmerer
Numéro d'immatriculationHRB 51562
Tribunal d'instanceOffenbach am Main
SecteurMédias et publicité
Administrateur judiciaire
En cas de rejet faute d'actifs, aucun administrateur judiciaire n'est nommé. La direction devient liquidateur ; adressez vos créances directement à l'entreprise.
Description de l'entreprise
KEEP live GmbH conçoit, planifie et réalise des événements, des participations…
Toutes les informations sur l'entreprise réservées aux abonnés
8 IN 493/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KEEP live GmbH, Aidseestraße 4, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 51562), vertr. d.: 1. Kay Kämmerer, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Offenbach am Main eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach am Main an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 23.09.2026
Début de la procédure
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