Raison socialeH hoch vier Partners UG (haftungsbeschränkt)
Forme juridiqueUG
AdresseHafenstraße 25, 68159 Mannheim
Land (État fédéré)Bade-Wurtemberg
Directeur généralAlexander Hundsdorff
Numéro d'immatriculationHRB 747088
Tribunal d'instanceMannheim
SecteurServices aux entreprises
Administrateur judiciaire
En cas de rejet faute d'actifs, aucun administrateur judiciaire n'est nommé. La direction devient liquidateur ; adressez vos créances directement à l'entreprise.
Description de l'entreprise
H hoch vier Partners UG (haftungsbeschränkt) est un cabinet de conseil basé à Mannheim, spécialisé dans le conseil en management et en entreprise. L'entreprise accompagne les organ und weitere wichtige Informationen über das Unternehmen, die Geschäftstätigkeit und den aktuellen Stand des Verfahrens.
Das Unternehmen wurde gegründet und ist seitdem in der Branche tätig. Die Gesellschaft beschäftigt Mitarbeiter an verschiedenen Standorten in Deutschland. Zu den Hauptgeschäftsfeldern gehören diverse Dienstleistungen und Produkte für Kunden aus unterschiedlichen Branchen. Die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt verschiedene Trends.
Toutes les informations sur l'entreprise réservées aux abonnés
2 IN 1706/26
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
H hoch vier Partners UG (haftungsbeschränkt), Hafenstraße 25, 68159 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Hundsdorff
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 747088
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Biebinger Wirtschaftskanzlei, Scanbox #02410, Ehrenbergstraße 16a, 10245 Berlin, Gz.: 40-26-GB-MA
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte JOBE Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Widenmayerstraße 16, 80538 München, Gz.: M-135/26-CR/CR-2534-CR.docx
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 05.08.2026
Début de la procédure
À qui s'adresse Germany Insolvencies ?
Achats et approvisionnement
Surveillez vos fournisseurs et partenaires commerciaux. Identifiez les risques avant qu'il ne soit trop tard.
Concurrents et stratèges
Identifiez des cibles d'acquisition et sécurisez les relations clients de concurrents insolvables.
Avocats et cabinets
Trouvez plus rapidement les administrateurs judiciaires et les contreparties grâce à notre base de données.
Médias
Soyez les premiers informés des insolvabilités et rédigez vos articles avec nos données en temps réel.
Une tarification simple et transparente
Aucuns frais cachés. Durées flexibles.
Abonnement mensuel
€179/mois
Idéal pour les entreprises et les cabinets d'avocats.