In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Achtzig20 GmbH, Erni-Singerl-Straße 1, 85053 Ingolstadt, vertreten durch die Geschäftsführer
Holste Florian und Willrodt Ivo-Meinert
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 7890
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Barthstraße 16, 80339 München, Gz.: M Pl / bb;
Achtzig20 GmbH
erlässt das Amtsgericht Ingolstadt am 31.07.2024 folgenden
Beschluss
Der Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom 29.07.2024 wird im Tenor unter Ziffer
8 wie folgt berichtigt:
Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser besteht
aus den Mitgliedern
Herr Bernhard Till, Samhofer Weg 41a, 85049 Ingolstadt
Agentur für Arbeit Regensburg, vertreten durch Frau Janke-Wiener, Galgenberg-
straße 24, 93053 Regensburg
Sparkasse Ingolstadt Eichstätt, vertreten durch Herrn Thomas Heckl, Rathaus-
platz 6, 85049 Ingolstadt
Amtsgericht Ingolstadt, Insolvenzgericht, 31.07.2024
IN 259/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Achtzig20 GmbH, Erni-Singerl-Straße 1, 85053 Ingolstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Holste Florian und Willrodt Ivo-Meinert
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 7890
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Barthstraße 16, 80339 München, Gz.: M Pl / bb; Achtzig20 GmbH
Geschäftszweig/Beschäftigung: Software-Entwicklung und Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 29.07.2024 um 19.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Marc-André Kuhne
Herzogstraße 60, 80803 München
Telefon: +49(89)21703950
Telefax: +49(89)217039549
Email: [email protected]
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 09.09.2024 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Sachwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 21.10.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, 85049 Ingolstadt
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 21.10.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, 85049 Ingolstadt
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Herr Bernhard Till
Samhofer Weg 41a, 85049 Ingolstadt
|Frau Janke-Wiener
Galgenbergstraße 24, 93053 Regensburg
|Herr Thomas Heckl
Rathausplatz 6, 85049 Ingolstadt
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 29.05.2024 beim Insolvenzgericht Ingolstadt eingegangen.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 30.07.2024
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