Procedimiento de insolvenciaDesestimada por falta de masaJuzgado de primera instancia Vechta
Servicios al consumidor
Datos de la empresa
Nombre de la empresaSportcenter Ellenstedt UG (haftungsbeschränkt)
Forma jurídicaUG
DirecciónAm Schützenplatz 6b, 49424 Goldenstedt
Estado federadoBaja Sajonia
Director generalNona Chakvetadze
Número de registroHRB 222242
Juzgado de primera instanciaVechta
SectorServicios al consumidor
Administrador concursal
En caso de desestimación por falta de masa no se nombra administrador concursal. La dirección actúa como liquidador; dirija las reclamaciones directamente a la empresa.
Descripción de la empresa
Das Sportcenter Ellenstedt en Goldenstedt ofrece tenis y servicios de…
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10 IN 82/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sportcenter Ellenstedt UG (haftungsbeschränkt), Am Schützenplatz 6b, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRB 222242), vertr. d.: Nona Chakvetadze, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 19.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Antragsteller und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1270807218639-000214169 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Vechta eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Vechta an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Vechta, 19.10.2026
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