Procedimiento de insolvenciaDesestimada por falta de masaJuzgado de primera instancia Neuwied
Oficios especializados
Datos de la empresa
Nombre de la empresaSDD Innenausbau UG (haftungsbeschränkt)
Forma jurídicaUG
DirecciónGerberstraße 4, 63065 Offenbach am Main
Estado federadoHesse
Director generalStefan Djordjevic
Número de registroHRB 30310
Juzgado de primera instanciaNeuwied
SectorOficios especializados
Administrador concursal
En caso de desestimación por falta de masa no se nombra administrador concursal. La dirección actúa como liquidador; dirija las reclamaciones directamente a la empresa.
Descripción de la empresa
SDD Innenausbau UG (haftungsbeschränkt) es una empresa de construcción y…
Toda la información de la empresa solo para suscriptores
21 IN 36/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SDD Innenausbau UG (haftungsbeschränkt), Gerberstraße 4, 63065 Offenbach am Main (AG Montabaur, HRB 30310), vertr. d.: Stefan Djordjevic, Koblenz, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 24.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Neuwied eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Neuwied an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Neuwied, 24.09.2026
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agnr.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Inicio del caso
¿Para quién es Germany Insolvencies?
Compras y aprovisionamiento
Supervise proveedores y socios comerciales. Identifique riesgos antes de que sea demasiado tarde.
Competidores y estrategas
Identifique objetivos de adquisición y asegure relaciones con clientes de competidores insolventes.
Abogados y bufetes
Encuentre administradores concursales y contrapartes más rápido con nuestra base de datos.
Empresas de comunicación
Sea el primero en conocer las insolvencias y elabore sus artículos con nuestros datos en tiempo real.