Procedimiento de insolvenciaDesestimada por falta de masaJuzgado de primera instancia Hameln
Gastronomía
Datos de la empresa
Nombre de la empresaPH Fitness GmbH
Forma jurídicaGmbH
DirecciónBornstraße 1, 30890 Barsinghausen
Estado federadoBaja Sajonia
Director generalPhilip Hunte
Número de registroHRB 225957
Juzgado de primera instanciaHameln
SectorGastronomía
Administrador concursal
En caso de desestimación por falta de masa no se nombra administrador concursal. La dirección actúa como liquidador; dirija las reclamaciones directamente a la empresa.
Descripción de la empresa
PH Fitness GmbH en Barsinghausen gestiona centros de fitness y ofrece servicios…
Toda la información de la empresa solo para suscriptores
36 IN 19/26 -4: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PH Fitness GmbH, Bornstraße 1, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 225957), vertr. d.: Philip Hunte, Bergwiesenstraße 3, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 10.07.2026 berichtigt worden.
Statt Nachlassinsolvenzverfahrens muss es richtig heißen: Insolvenzverfahrens
Statt "Nachlassvermögen" muss es richtig heißen: "Vermögen"
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 oder dem Landgericht Hannover, Volgersweg 1, 30175 Hannover - govello-1256291412559-000183631 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 17.08.2026
36 IN 19/26 -4: In dem Insolvenzantragsverfahren über den Nachlass der PH Fitness GmbH, Bornstraße 1, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 225957), vertr. d.: Philip Hunte, Bergwiesenstraße 3, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 10.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hameln eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hameln an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 10.07.2026
Datenschutzhinweis:
Informationen über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte entweder der Homepage des Amtsgerichts Hameln unter www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de oder Sie wenden sich direkt an das Amtsgericht Hameln - Der Direktor -.
Inicio del caso
¿Para quién es Germany Insolvencies?
Compras y aprovisionamiento
Supervise proveedores y socios comerciales. Identifique riesgos antes de que sea demasiado tarde.
Competidores y estrategas
Identifique objetivos de adquisición y asegure relaciones con clientes de competidores insolventes.
Abogados y bufetes
Encuentre administradores concursales y contrapartes más rápido con nuestra base de datos.
Empresas de comunicación
Sea el primero en conocer las insolvencias y elabore sus artículos con nuestros datos en tiempo real.