Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533 IN 1259/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der AvenCell Europe GmbH, Tatzberg 47, 01307 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 30429
vertreten durch den Geschäftsführer Marc Cartellieri
vertreten durch den Geschäftsführer Klevesath Manfred
- wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung mit Beschluss vom 24.09.2026 aufgehoben.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533 IN 1259/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der AvenCell Europe GmbH, Tatzberg 47, 01307 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 30429
vertreten durch den Geschäftsführer Marc Cartellieri
vertreten durch den Geschäftsführer Klevesath Manfred
- wurde am 08.07.2026 um 12.00 Uhr Dr. Christian Heintze, Fabrikstraße 13A, 01159 Dresden, Email geschäftlich [email protected], Website www.bbl-law.com, Telefax 0351 482916 29, Telefon geschäftlich 0351 482916 0 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird ein Gläubigerausschuss eingesetzt.
Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern:
CMT Cellex Manufacturing Transports and Logistics GmbH, vertreten im Gläubigerausschuss durch Prof. Dr. med. Gerhard Ehninger Melle-Beese-Straße 9-11 50829 Köln
ML.L.SEQ, ML.L Dx GmbH, vertreten im Gläubigerausschuss durch Prof. Dr. med. Wolfgang Kern Max-Lebsche-Platz 31 81377 München
Bundesagentur für Arbeit, vertreten im Gläubigerausschuss durch Katrin Steffan Agentur für Arbeit Leipzig Georg-Schumann-Straße 150 04159 Leipzig
Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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