8 IN 662/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Allsco Gravenbruch Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Graf-zu-Ysenburg-und-Büdingen-Platz 1, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main, HRB 11762),
vertreten durch:
1. Werner Kleber, […], (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. M. Reza Ranjbar BUSE Rechtsanwälte Steuerberater GmbH & Co. KG, Harvestehuder Weg 23, 20149 Hamburg,
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwälte Theurer & Priester Rechtsanwälte PartG mbB, Friedrichstr. 52, 60323 Frankfurt am Main,
wird heute um 08:32 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Joachim Kühne, c/o CMS Hasche Sigle, Neue Mainzer Strasse 2-4, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/71701 300, Fax: 069/71701 367.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Gemäß § 67 Abs. I InsO wird ein Gläubigerausschuss eingesetzt. Dieser besteht aus folgenden Mitgliedern:
- Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch Frau Cornelia Weber-Arnoldt und/oder Frau Agnes Hofstadler
- Robin Eisermann, Vorsitzender des Betriebsrats, als Vertreter der Arbeitnehmer
- Quantum Investment Alternatives S.C.O.S.A., vertreten durch Maya Private Capital Investments S.A., im Ausschuss vertreten durch Rechtsanwalt Oliver Köhler.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.10.2026
Az.: 8 IN 662/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Allsco Gravenbruch Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Graf-zu-Ysenburg-und-Büdingen-Platz 1, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 11762), vertr. d.: 1. Werner Kleber, Unterdorf 19, 64711 Erbach, (Geschäftsführer), ist am 23.07.2026 um 15:00 Uhr gegen die Antragstellerin ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim Kühne, c/o CMS Hasche Sigle, Neue Mainzer Strasse 2-4, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/71701 300, Fax: 069/71701 367 bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 03.08.2026
Az.: 8 IN 662/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Allsco Gravenbruch Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Graf-zu-Ysenburg-und-Büdingen-Platz 1, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 11762), vertr. d.: 1. Werner Kleber, Unterdorf 19, 64711 Erbach, (Geschäftsführer), ist am 23.07.2026 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim Kühne, c/o CMS Hasche Sigle, Neue Mainzer Strasse 2-4, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/71701 300, Fax: 069/71701 367 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 23.07.2026
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