إجراءات الإعساررُفض لعدم كفاية الأصولمحكمة الدرجة الأولى Mayen
تكنولوجيا المعلومات والبرمجيات
بيانات الشركة
اسم الشركةneue360 UG (haftungsbeschränkt)
الشكل القانونيUG
العنوانKoblenzer Str. 142, 56727 Mayen
الولاية الاتحاديةراينلاند بالاتينات
المدير العامOliver Thiel
رقم السجلHRB 27472
محكمة الدرجة الأولىMayen
القطاعتكنولوجيا المعلومات والبرمجيات
أمين الإعسار
عند رفض الطلب لعدم كفاية الأصول لا يُعيَّن أمين إعسار. تصبح الإدارة مصفّيًا؛ وجّه أي مطالبات إلى الشركة مباشرة.
وصف الشركة
neue360 UG (haftungsbeschränkt) هي مزود خدمات للتسويق وتطوير البرمجيات وتطبيقات الهواتف المحمولة وأتمتة الأعمال وحلول الأجهزة. الشركة مقرها في Mayen وتقدم الاستشارات الاستراتيجية و und weitere wichtige Informationen über das Unternehmen, die Geschäftstätigkeit und den aktuellen Stand des Verfahrens.
Das Unternehmen wurde gegründet und ist seitdem in der Branche tätig. Die Gesellschaft beschäftigt Mitarbeiter an verschiedenen Standorten in Deutschland. Zu den Hauptgeschäftsfeldern gehören diverse Dienstleistungen und Produkte für Kunden aus unterschiedlichen Branchen. Die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt verschiedene Trends.
7 IN 75/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin neue360 UG (haftungsbeschränkt), Koblenzer Str. 142, 56727 Mayen (AG Koblenz, HRB 27472), vertr. d.: Oliver Thiel, Koblenzer Str. 142, 56727 Mayen, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom am 25.08.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mayen, 25.08.2026
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmy.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
7 IN 75/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der neue360 UG (haftungsbeschränkt), Koblenzer Str. 142, 56727 Mayen (AG Koblenz, HRB 27472), vertr. d.: Oliver Thiel, Koblenzer Str. 142, 56727 Mayen, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 25.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom sind am 25.08.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Mayen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Mayen an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 25.08.2026
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