340 IN 269/26 (371): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GANG-WAY GmbH Gesundheitszentrum und Fachbetrieb für barrierefreies Wohnen, OT Langenweddingen, Bauernwand 21 C, 39171 Sülzetal, Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Modernisierung und des Ausbaues von Gebäuden, Wohnungen und Wohnumfeldern und im Bereich Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge (AG Stendal, HRB 108866), vertr. d.: Christian Jacobs, Eulenbruch 1, 39291 Möser, (Geschäftsführer), ist am 27.08.2026 um 09:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Udo Müller, Breiter Weg 265, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5066030, Fax: 0391/5066033, E-Mail: [email protected], Internet: www.insoteam.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 27.08.2026
340 IN 269/26 (371): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GANG-WAY GmbH Gesundheitszentrum und Fachbetrieb für barrierefreies Wohnen, OT Langenweddingen, Bauernwand 21 C, 39171 Sülzetal, Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Modernisierung und des Ausbaues von Gebäuden, Wohnungen und Wohnumfeldern und im Bereich Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge (AG Stendal, HRB 108866), vertr. d.: Christian Jacobs, Eulenbruch 1, 39291 Möser, (Geschäftsführer), ist am 27.08.2026 um 09:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Udo Müller, Breiter Weg 265, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5066030, Fax: 0391/5066033, E-Mail: [email protected], Internet: www.insoteam.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 27.08.2026
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