Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1516/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 38481 eingetragenen All in One Solar GmbH, Alleestraße 4, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Leischen, […]
sind die am 18.08.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 31.08.2026 aufgehoben worden.
620 IN 1516/26
Amtsgericht Duisburg, 31.08.2026
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1516/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 38481 eingetragenen All in One Solar GmbH, Alleestraße 4, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Leischen, […]
ist am 18.08.2026, um 10:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 1516/26
Amtsgericht Duisburg, 18.08.2026
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1135/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 3848 eingetragenen All in One Solar GmbH, Alleestr. 4, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Leischen, […]
sind die am 10.07.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 24.07.2026 aufgehoben worden.
620 IN 1135/26
Amtsgericht Duisburg, 24.07.2026
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1135/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 3848 eingetragenen All in One Solar GmbH, Alleestr. 4, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Leischen, […]
ist am 10.07.2026, um 12:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
620 IN 1135/26
Amtsgericht Duisburg, 10.07.2026
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